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BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen

BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen

[ Auszug: (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zus ... ]